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Dienstag, 30. April 2024

HZA-LA: Landshuter Zoll kontrolliert Friseurhandwerk

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Landshut (ots) –

Knapp 100 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen ca.
220 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April 2022 von
Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des
Hauptzollamts Landshut in ganz Niederbayern sowie den Landkreisen
Dachau, Freising und Erding überprüft. Die Prüfungen waren Teil von
bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS
kontrollierten insbesondere die Einhaltung
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug
von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die
Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem
Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ergaben sich dabei 21 Verstöße in
diesen Bereichen. Davon wurde in 13 Fällen die Nichteinhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns festgestellt, der seit dem 1. Januar 2022
in Höhe von 9,82 Euro je Stunde auch im Friseurhandwerk gilt.
Die weiteren Prüfungen dauern noch an. Ebenso werden noch zahlreiche
Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten
Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein
wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Landshut
Telefon: 0871/806-1031
E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Landshut, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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