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Donnerstag, 28. März 2024

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei zweifelt an zufälliger Begegnung

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A8 / Rosenheim (ots) –

Syrer schleust Landsleute

Die Bundespolizei hat am Dienstag (26. April) auf der A8 einen Syrer festgenommen. Gegen den Mann, der in Deutschland einen festen Wohnsitz hat, wird wegen Schleuserei ermittelt. Er soll vier Landsleute, die er angeblich ganz zufällig getroffen und aus reiner Hilfsbereitschaft mitgenommen hatte, illegal über die Grenze gebracht haben.

In den Abendstunden kontrollierten die Bundespolizisten am Autobahnparkplatz „Im Moos“ die Insassen eines in Deutschland zugelassenen Autos. Der Fahrer des Wagens konnte lediglich seine deutsche Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Einen Reisepass hatte der syrische Staatsangehörige nicht dabei. Seine vier Begleiter waren ohne die für die Einreise erforderlichen Dokumente unterwegs. Laut eigenen Angaben stammen sie ebenfalls aus Syrien. Der Fahrzeugführer beteuerte zunächst, seine 14, 29, 37 und 43 Jahre alten Landsleute zufällig an einer Tankstelle getroffen und schlichtweg aus Gefälligkeit mitgenommen zu haben. Im weiteren Verlauf wollte sich der 26-Jährige nicht zum Tatvorwurf der Schleusung äußern. In seinen Hosentaschen fanden die Beamten rund 2.800 Euro Bargeld. Ob es sich hierbei um den Schleuserlohn handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Für den mutmaßlichen Schleuser hat die zuständige Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt. Es ist vorgesehen, ihn beim Amtsgericht in Rosenheim vorzuführen.

Die mutmaßlich Geschleusten wurden wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt. Bei der Durchsuchung des 29-jährigen Syrers fanden die Bundespolizisten unter der Einlegesohle seines Schuhs eine griechische Asylkarte. Demnach war der syrische Staatsangehörige in der Vergangenheit bereits als Asylbewerber in Griechenland registriert worden. Dorthin muss er voraussichtlich schon bald zurückkehren. Um seine Rückkehr sicherzustellen, soll er in eine Hafteinrichtung gebracht werden. Es ist geplant, die anderen drei Geschleusten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

Rückfragen bitte an:

Yvonne Oppermann
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 – 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2201
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.twitter.com/bpol_by.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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