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Donnerstag, 28. März 2024

Bundespolizeidirektion München: Computerbetrug lohnt sich nicht / Landgericht Traunstein verurteilt vier Mitglieder einer Betrügerbande nach Ermittlungen der Bundespolizei zu langjährigen Haftstrafen und 400.000 EUR Wertersatz

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München (ots) –

München/Traunstein – Anfang Mai begann vor dem Landgericht Traunstein die Verhandlung gegen vier Angeklagte, denen die Staatsanwaltschaft Traunstein mehr als 11.000 Taten des Computerbetrugs in besonders schwerem Fall vorwarf. Nun sind die Urteile gegen die nigerianischen Staatsangehörigen im Alter von zwischen 24 und 36 Jahren gefallen.

Zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 hatte die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München gegen die Gruppe von Computerbetrügern ermittelt, die von 2018 bis 2021 mit Hilfe widerrechtlich erlangter Kreditkartendaten bei der Deutschen Bahn Online-Tickets betrügerisch gebucht und dann mit hohen Gewinnen verkaufte hatte. Insgesamt ging es dabei um 11.977 Tickets und einen Vermögensschaden von weit über 400.000 Euro. Im Rahmen der akribischen Ermittlungen und umfangreichen Auswertungen konnten nicht nur die Straftaten zum Nachteil der Deutschen Bahn, sondern auch zahlreiche Warenbetrugshandlungen und mehrere Fälle von mutmaßlichem Romance-Scamming aufgedeckt werden.

Nachdem durch das Amtsgericht Laufen in einem getrennten Gerichtsverfahren bereits Ende Mai ein weiterer Mittäter zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, räumten nun auch drei der vier Angeklagten vor der Traunsteiner Kammer ihre Beteiligung an den Straftaten ein und wurden zu Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten, 3 Jahren und 7 Monaten sowie 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Es bestand nach Ansicht des Gerichts kein Zweifel daran, dass die drei Täter in Summe mehr als 4.000 Taten des Computerbetrugs in besonders schwerem Fall begangen hatten. Darüber hinaus wurde gegen sie die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt über 150.000 Euro angeordnet. Das Gericht ließ die Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit Warenbestellungen und dem Romance-Scamming im Hinblick auf die abgelegten Geständnisse und die übrigen Strafen fallen.

Mangels Einlassung des Hauptbeschuldigten gestaltete sich die Beweisführung hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe aufwändiger. Daher wurde das Verfahren gegen ihn durch das Gericht abgetrennt und separat verhandelt. Am 21. Juni 2022 fiel schließlich auch gegen ihn das Urteil: Nach Überzeugung des Landgerichtes Traunstein ist der 25-Jährige in 6.467 Fällen des Computerbetrugs schuldig und er wurde zu 7 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die große Strafkammer ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von ca. 250.000 Euro an. Das Gericht folgte der Beweisführung der Staatsanwaltschaft sowie der Ermittler der Bundespolizei und sah es als erwiesen an, dass es sich beim Angeklagten um den Drahtzieher der Betrugshandlungen handelt.

Henning Quantmeyer, Leiter der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München, freut sich über diesen Erfolg: „Die Urteile zeigen eindrucksvoll, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und unterstreichen die hohe Ermittlungskompetenz der Bundespolizei auch im Bereich der Computerkriminalität!“ Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Matthias Knott
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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