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Donnerstag, 18. April 2024

Bundespolizeidirektion München: Drei Festnahmen wegen Schleusungsverdachts

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Kiefersfelden / A93 / Rosenheim (ots) –

Rosenheimer Bundespolizei ermittelt gegen Syrer, Österreicher und Türken

Am Wochenende (21./22. Mai) hat die Bundespolizei in drei Fällen Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern aufgenommen. Die mutmaßlichen Schleuser sind unabhängig voneinander bei Grenzkontrollen auf der A93 festgestellt worden. Im selben Zeitraum hat die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion insgesamt rund 40 Personen wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt, darunter zehn türkische Staatsangehörige, die ohne die erforderlichen Papiere mit dem Zug nach Rosenheim gefahren sind.

In der Grenzkontrollstelle nahe Kiefersfelden stoppten Bundespolizisten am Samstagabend einen in Deutschland zugelassenen Pkw. Am Steuer des Wagens saß ein Syrer, der sich mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis und seinem Führerschein ausweisen konnte. Einen Reisepass hatte er nicht dabei. Drei seiner vier Mitfahrer, ebenfalls syrische Staatsangehörige, verfügten nicht über die erforderlichen Dokumente für die Einreise nach Deutschland. Sie wurden wegen ihres illegalen Einreiseversuchs, der 25-jährige Fahrzeugführer wegen Einschleusens angezeigt. Nach ersten Erkenntnissen sind alle Fahrzeuginsassen in der Vergangenheit bereits in Niederbayern registriert worden. Daher wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die dortigen Behörden weitergeleitet.

Eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Schleuserei musste auch ein 28-jähriger Pkw-Fahrer entgegennehmen. Der Österreicher beförderte in seinem Auto drei türkische Staatsangehörige. Bei der Kontrolle auf der A93 nahe Kiefersfelden konnte keiner der drei jungen Männer die nötigen Grenzübertrittspapiere vorweisen. Ersten Ermittlungen zufolge waren sie bereits in Österreich registriert. Ihnen wurde die Einreise verweigert, sodass sie ins Nachbarland zurückkehren mussten.

Bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn stoppten die Bundespolizisten einen Wagen mit deutschen Kennzeichen. Der 33-jährige Türke am Steuer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Seine beiden Landsleute waren hingegen nicht in der Lage, einen Reisepass vorzulegen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um Bekannte des Fahrzeugführers. Die Rosenheimer Bundespolizei hat die zwei türkischen Staatsangehörigen jeweils wegen des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Gegen ihren Fahrer ermitteln die Beamten wegen Einschleusens von Ausländern.

Rückfragen bitte an:

Yvonne Oppermann
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 – 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2201
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.twitter.com/bpol_by.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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