Rosenheim (ots) –
Im Teufelskreis der Drogenabhängigkeit gefangen – Vom Gefängnis in die Klinik
Die Bundespolizei hat am Dienstagabend (20. Dezember) nach kurzer Fahndung am Bahnhof in Rosenheim einen gesuchten Mann festnehmen können. Der 42-jährige Deutsche war zuvor am Bahnsteig davongerannt und verschwunden, als ihm eine polizeiliche Personalienfeststellung bevorstand. Diese wurde erforderlich, da er in einem Eurocity aus München vom Zugbegleiter ohne Fahrkarte erwischt worden war und er eine auf ihn ausgestellte Fahrpreisnacherhebung erhalten sollte. Dem Schaffner gegenüber hatte er sich jedoch nicht ausweisen wollen. Wenige Stunden später musste er mit dem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden. Offenkundig ist er im Teufelskreis der Drogenabhängigkeit gefangen.
Dank der Personenbeschreibung des Zugbegleiters gelang es den Bundespolizisten den flüchtigen „Schwarzfahrer“ noch im Bereich des Rosenheimer Bahnhofs anzutreffen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten nicht nur seinen Personalausweis, sondern auch noch ein verbotenes Springmesser, Spritzen und mehrere Gramm einer Substanz, bei der es sich um eine synthetische Droge handelt. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der vorläufig Festgenommene sowohl unter polizeilicher Beobachtung als auch unter einer gerichtlich angeordneten Führungsaufsicht steht. Demzufolge hatte ihm das Landgericht Augsburg unter anderem die Weisung erteilt, keine illegalen Betäubungsmittel zu sich zu nehmen. Außerdem konnten die Beamten nachvollziehen, dass er erst an diesem Tag nach über vier Monaten Haft wegen eines früheren Verstoßes gegen seine Führungsaufsicht aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen worden war.
Schon bei seiner Festnahme am Bahnhof machte der gebürtige Niederbayer den Bundespolizisten gegenüber einen verwirrten Eindruck. Dem ersten Anschein nach dürfte er unter Drogeneinfluss gestanden haben. Er wurde zur Rosenheimer Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort nahm ein Arzt einer Anordnung der Staatsanwaltschaft entsprechend eine Blutprobe zur weiteren Untersuchung. Neben dem Verdacht, dass der Mann erneut einer gerichtlichen Weisung zuwidergehandelt hat, kommen nunmehr auch noch Anzeigen wegen Leistungserschleichung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz in Betracht. Da sich während des Aufenthalts in der Dienststelle der Gesundheitszustand des 42-Jährigen zusehends verschlechterte, verständigte die Bundespolizei den Rettungsdienst, der ihn wenig später in das örtliche Klinikum einlieferte.
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Dr. Rainer Scharf
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