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Samstag, 20. April 2024

Bundespolizeidirektion München: Strafanzeigen nach Grenzkontrollen / Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei stoppt Pkw-Fahrer

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Mittenwald (B2) / Griesen (B23) (ots) –

Bei Grenzkontrollen hat die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei die Wochenendplanungen von zwei Männern durcheinandergebracht. Freitagnacht (24. März) stoppten die Beamten auf der B23 bei Griesen einen Rumänen, der wegen seines Führerscheins Probleme mit der Polizei bekam. Kurz zuvor musste ein Italiener auf der B2 bei Mittenwald seine Reise unterbrechen, weil mit seinem Kfz-Kennzeichen etwas nicht in Ordnung war. Außerdem wurde sein Bankkonto um fast 3.000 Euro „erleichtert“.

Bei der Überprüfung der Personalien des italienischen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Regensburg im Jahr 2020 gegen den 46-Jährigen einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen hatte. Als Geldstrafe waren rund 2.500 Euro einschließlich Verfahrenskosten festgesetzt worden. Nachdem der Mann die Summe von mehreren Geldautomaten abgehoben und bei der Bundespolizei zum Begleichen seiner Justizschulden eingezahlt hatte, wurden gleich nochmal mehrere hundert Euro fällig. Sein Auto war lediglich mit einem vorläufigen italienischen Probekennzeichen ausgestattet. Daher wurde der Italiener wegen Kennzeichenmissbrauchs angezeigt. Er musste als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren auf Anordnung der Münchner Staatsanwaltschaft 500 Euro hinterlegen, ehe er aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde.

Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste ein Fahrzeugführer aus Rumänien seine Autofahrt beenden. Er händigte den Bundespolizisten unter anderem einen rumänischen Führerschein aus. Die Beamten entlarvten dieses Dokument als „glatte Fälschung“. Über eine echte Fahrerlaubnis verfügte der 25-Jährige nicht. Er hat voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren zu rechnen. Die Bundespolizei schaltete für die sich anschließenden Ermittlungen die zuständige Grenzpolizeiinspektion in Murnau ein.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.twitter.com/bpol_by.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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