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Samstag, 20. April 2024

COP15: Europäischer Ausschuss der Regionen offiziell als wichtiger Partner für die Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal anerkannt

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Montreal (ots) –

Regionen und Städte setzen zwei Drittel der Ziele des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt nach 2020 um. Im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD) in Montreal verabschiedeten die Vertreter der Staaten am 19. Dezember den globalen Rahmen für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal, der die Bedeutung der subnationalen, kommunalen und anderen lokalen Behörden bei den Bemühungen um eine bessere Umsetzung des Rahmens anerkennt, wobei der Europäische Ausschuss der Regionen ein wichtiger Partner ist. Es wurde auch ein Ziel für städtische und grüne Räume angenommen, um die Arbeit der subnationalen Regierungen bei der Begrünung ihrer Gebiete zu lenken, mit dem auch ein „regierungsweiter Ansatz“ im endgültigen Text verankert wurde.

Etwa 25% der Arten sind vom Aussterben bedroht, viele davon innerhalb weniger Jahrzehnte, wenn keine Maßnahmen zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt ergriffen werden. Die biologische Vielfalt ist von grundlegender Bedeutung für das menschliche Wohlergehen und einen gesunden Planeten, aber auch für wirtschaftlichen Wohlstand, Lebensmittel, Energie, saubere Luft und Wasser, Arzneimittel und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen.

Auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, die vom 7. bis 19. Dezember in Montreal stattfand, drängten die Städte und Regionen der EU – gemeinsam mit subnationalen Regierungen aus der ganzen Welt – auf ehrgeizigere Biodiversitätsziele und forderten gleichzeitig eine formale Anerkennung subnationaler Regierungen beim Schutz von Ökosystemen und der Wiederherstellung natürlicher Lebensräume im globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 (https://www.cbd.int/article/draft-1-global-biodiversity-framework).

Die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben den Globalen Rahmen für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal (https://www.cbd.int/doc/c/e6d3/cd1d/daf663719a03902a9b116c34/cop-15-l-25-en.pdf) angenommen, einschließlich eines Beschlusses (https://www.cbd.int/doc/c/8e46/a823/bf3446ed0f1d0d62d4c7f751/cop-15-l-22-en.pdf) über die Zusammenarbeit mit subnationalen Regierungen, Städten und anderen lokalen Behörden zur Verbesserung der Umsetzung des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt nach 2020. In dem Beschluss wird die wichtige Rolle der subnationalen Regierungen, Städte und anderer lokaler Behörden bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie bei der Überwachung und Berichterstattung, der Mobilisierung von Ressourcen, der Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der sozialen Teilhabe und dem Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die biologische Vielfalt anerkannt. Der COP15-Beschluss würdigt auch die Bemühungen der subnationalen Regierungen zur Erreichung dieser Ziele durch den Edinburgh-Prozess (https://www.gov.scot/publications/edinburgh-declaration-on-post-2020-biodiversity-framework/pages/preamble/), eine Reihe von Konsultationen, bei denen der Europäische Ausschuss der Regionen eine Schlüsselrolle spielte.

Der COP15-Beschluss enthält auch einen Aktionsplan (https://www.cbd.int/doc/c/8e46/a823/bf3446ed0f1d0d62d4c7f751/cop-15-l-22-en.pdf) für subnationale Regierungen, Städte und andere lokale Behörden für die biologische Vielfalt im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (2021-2030). Darin wird der Europäische Ausschuss der Regionen ausdrücklich als wichtiger Partner anerkannt, der ein verstärktes Engagement der subnationalen Regierungen, Städte und anderer lokaler Behörden bei der Unterstützung der erfolgreichen Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien innerhalb des globalen Biodiversitätsrahmens gewährleistet. Der Plan war eine der Hauptforderungen des Ausschusses der Regionen, da er politische Instrumente, Leitlinien, Finanzmechanismen und Programme identifiziert, verbessert und verbreitet, die subnationale und lokale Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt erleichtern und Fähigkeiten ausbauen, nationale Regierungen bei der Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens für die Zeit nach 2020 und der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu unterstützen.

Roby Biwer (https://cor.europa.eu/de/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2018609), Mitglied der AdR-Delegation auf der COP15 und Mitglied des Gemeinderats von Bettemburg, sagte: „Der Edinburgh-Prozess ebnet den Weg zu einem ‚Pariser Abkommen‘ für die Natur und verschafft den subnationalen Regierungen mehr Anerkennung im Rahmen der Governance für die biologische Vielfalt. Es gibt bereits fortschrittliche regionale und lokale Behörden, die Projekte für die biologische Vielfalt durchführen und in Synergien arbeiten, um ein Biotop zu schaffen. Auf der COP15 setzen wir uns dafür ein, dass dieser Ansatz weltweit übernommen wird.“

Frida Nilsson (https://cor.europa.eu/de/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2038313), Mitglied der AdR-Delegation auf der COP15 und Mitglied des Gemeinderats von Lidköping, betonte: „Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind wichtige Akteure bei der Sensibilisierung für die biologische Vielfalt und insbesondere für Bestäuber. Zwar sollte die Rolle der regionalen Regierungen im globalen Rahmen für die biologische Vielfalt formell anerkannt werden, doch müssen noch mehr Mittel für die Verbesserung des Kapazitätsaufbaus, die Bereitstellung technischer Hilfe und die Finanzierung bereitgestellt werden, um naturfördernde Maßnahmen vor Ort erfolgreich umzusetzen.“

Der globale Rahmen für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal umfasst auch vier Ziele und 23 Vorgaben, von denen die Umsetzung von zwei eng mit den subnationalen Regierungen verbunden ist. In Zielvorgabe 12 (https://www.cbd.int/doc/c/8e46/a823/bf3446ed0f1d0d62d4c7f751/cop-15-l-22-en.pdf) wird hervorgehoben, dass die Qualität und Vernetzung von Grün- und Freiflächen in städtischen und dicht besiedelten Gebieten deutlich verbessert werden muss, um sicherzustellen, dass die Stadtplanung die biologische Vielfalt einbezieht und einheimische Arten fördert, um die ökologische Vernetzung, die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden positiv zu beeinflussen. Zielvorgabe 14 zielt darauf ab, die vollständige Integration der biologischen Vielfalt und ihrer vielfältigen Werte in Politik, Vorschriften und Planung auf allen Regierungsebenen zu gewährleisten. Der Text des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming und Montreal verankert eindeutig den „regierungsweiten Ansatz“, für den sich der AdR einsetzt und der auf Maßnahmen und die Zusammenarbeit aller Regierungsebenen setzt.

Hintergrund:

Im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN) über die biologische Vielfalt nahm Roby Biwer, Mitglied der AdR-Delegation, am 7. Gipfeltreffen für subnationale Regierungen an der Sitzung zum Thema „Die Bedeutung des Mainstreaming und wie subnationale und lokale Regierungen Vorreiter im Rahmen des Übereinkommens sein können“ teil und betonte, dass wirksame und weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltzerstörung dringend erforderlich sind.

Er nahm auch an der Pavillonveranstaltung „RegionsWithNature – Katalysator für Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt und Ressourcen für die Umsetzung“ teil, wo er zu mehr Ehrgeiz, zu weiteren Maßnahmen für die Natur und zu Bemühungen um umweltfreundlichere Städte und Regionen aufrief. Der AdR unterstützt die Entwicklung der Plattformen „RegionsWithNature (https://regionswithnature.org/)“ und „CitiesWithNature (https://citieswithnature.org/)“ in vollem Umfang, da sie das Potenzial haben, die Nachahmung bewährter Verfahren zu fördern, um den Rückgang der biologischen Vielfalt zu bremsen.

Die beiden Mitglieder der AdR-Delegation – Frida Nilsson und Roby Biwer – trafen mit mehreren subnationalen Behörden, um sich über bewährte Verfahren zur Wiederherstellung der Natur und zu Bestäubern auszutauschen. Sie trafen auch mit einer Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammen und tauschten sich mit der Generalsekretärin des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, Elizabeth Maruma Mrema, aus, die ihre Unterstützung dafür zusagte, den subnationalen Regierungen die Möglichkeit zu geben, sich an der Umsetzung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt zu beteiligen und mitzuwirken.

Pressekontakt:
Theresa Sostmann
Tel. +32 475 999 415
Theresa.Sostmann@cor.europa.eu
Original-Content von: Europäischer Ausschuss der Regionen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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