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Freitag, 26. April 2024

DPolG Bayern: Pläne der Ampel-Regierung – DPolG besorgt über „Verweichlichung“ des Strafrechts und rechtsanwendungsfreie Räume

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München (ots) –

Das deutsche Strafrecht ist gut, angemessen und ausgewogen, und das muss es auch bleiben. „Strafbares Handeln muss auch strafbares Handeln bleiben und als solches erkennbar sein“, das macht der stv. Bundesvorsitzende und 1. stv. Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Thorsten Grimm, deutlich. Große Sorge bereiten demnach die jüngsten Pläne der Ampelregierung mit der geplanten Cannabis-Legalisierung, vor allem aber auch die Vorstöße aus dem Justizministerium, Straftatbestände wie Erschleichen von Leistungen („Schwarzfahren“) oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“) zu Ordnungswidrigkeiten herabstufen zu wollen.

„Es ist schon im höchsten Maße bedenklich von Seite politischer Verantwortungsträger, dass mit der aktuell geplanten Form der Cannabislegalisierung komplett rechtsanwendungsfreie Räume geschaffen werden sollen und das Kiffen in „Kiffer-Sozial-Klubs“ gesellschaftsfähig gemacht werden soll“ verurteilt Grimm das aktuelle Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung mit 25 Gramm Freimenge für den Eigenkonsum und dem Anbau von drei Cannabispflanzen pro Erwachsenem. „Das Ganze unter der Prämisse Jugendschutz laufen lassen zu wollen, auch entgegen europarechtlicher Bedenken, das setzt dem Ganzen die Krone auf“.

Damit aber nicht genug: nun sind Woche für Woche neue „äußerst interessante“ Vorschläge aus dem Justizministerium zu vernehmen. Die Straftatbestände Erschleichen von Leistungen und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sollen von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten downgegraded werden. „Solche rechtlichen Hirngespinste sind mir schon lange nicht mehr zu Ohren gekommen – das kommt einer völligen Verwässerung des deutschen Strafrechtes gleich“ echauffiert sich der Polizeigewerkschafter. „Das sind seit Jahrzehnten etablierte Straftatbestände, die ihre absolute Berechtigung haben. Eine Liberalisierung in diesen Bereichen braucht es in keinster Weise. Genau so führt man das mögliche Unrechtsbewusstsein der eigenen Bevölkerung ad absurdum, frei nach dem Motto „Jeder kann tun und lassen, was er will, gibt ja sowieso keine Strafe“. Es kommt einem fast so vor, als ob man mal austesten wolle, welche Straftatbestände auf links gedreht werden können, um am Ende unser etabliertes Strafrecht zu verweichlichen.“

Der stv. DPolG-Bundesvorsitzende Grimm macht diese mögliche Zukunft an einem plakativen und sicher etwas überspitzten Beispiel deutlich: „Im Extremfall schaut das also zukünftig so aus: Ein Pkw-Fahrer verursacht einen Unfall mit 10.000,- EUR Sachschaden und flüchtet vorsätzlich, weil er weiß, dass ihm nichts passiert (ist ja nur noch eine Ordnungswidrigkeit). Auf den ganzen Schreck raucht er erstmal einen Joint (ist ja jetzt legal) und weil der beschädigte Pkw dann nicht mehr fahrbereit ist, setzt er sich bewusst ohne Ticket in die nächste Straßenbahn (ist ja dann auch nur noch eine Ordnungswidrigkeit) und macht sich auf den Weg in den „Kiffer-Sozial-Klub“.

Rückfragen bitte an:

DPolG Bayern
Markus Haiß
E-Mail: socialmedia@dpolg-bayern.de
https://www.dpolg-bayern.de

Original-Content von: DPolG Bayern, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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