München (ots) –
Es gibt Rechtsirrtümer, die sich hartnäckig halten, für Unternehmen jedoch weitreichende Folgen haben können, weiß auch Dr. Dominik Herzog. Er ist der Gründer der Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte, die Unternehmer in allen rechtlichen Belangen unterstützt. Im Folgenden hat er verraten, welche sechs häufigen Rechtsirrtümer Unternehmen in große Schwierigkeiten bringen können.
Wirtschafts-, Arbeits-, Medienrecht – diese Liste ließe sich beliebig erweitern, doch eines steht fest: Unternehmen haben rechtlich eine Menge zu beachten. Umso wichtiger ist es, sich rechtlich optimal aufzustellen. Das weiß auch Dr. Dominik Herzog. Als Gründungspartner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte in München betreut er Unternehmen in den Bereichen AGB-, Wirtschafts-, Arbeits- sowie Medien- und Entertainmentrecht. Es sind jedoch vor allem seine unternehmerischen Erfahrungen, die er nach Studium und Promotion gesammelt hat, die heute in seine Arbeit mit Unternehmen einfließen. Er kennt die Fallstricke, die es zu beachten gilt und weiß, wie Unternehmen diese umgehen können. Im Folgenden hat er sechs typische Rechtsirrtümer zusammengefasst, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können.
Irrtum 1: Vor Gericht bekommt man immer Recht
Wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu ziehen, ist nicht immer zielführend. Schließlich gibt man mit dieser Entscheidung die alleinige Verantwortung aus der Hand, selbst einen Deal auszuhandeln und das Problem eigenmächtig zu lösen. Für Unternehmer heißt das, sie geben eine Streitigkeit, auf deren Ausgang sie bis zuletzt maßgeblichen Einfluss hätten, an einen unparteiischen Dritten aus der Hand. Dieses Vorhaben kann gut, aber eben auch schlecht ausgehen – und der Unternehmer hat nur noch bedingt Einfluss auf das Ergebnis der Streitigkeit. Sinnvoller ist es, wann immer es möglich ist, selbst die Verantwortung zu übernehmen und tragfähige Kompromisse zu suchen und sich außergerichtlich zu einigen. Das spart Geld, Zeit und Nerven.
Irrtum 2: Im Erfolgsfall ist guter Rat ist nicht teuer
Wer ein gerichtliches Verfahren gewinnt, erhält seine gesamten Anwaltskosten erstattet – soweit so richtig, zumindest in der Theorie. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden: Ist oder wird die Gegenseite zahlungsunfähig, wird ein Vergleich mit abweichender Kostenregelung geschlossen, wenn beispielsweise beide Parteien ihre Kosten selbst tragen, oder rechnet der eigene Anwalt auf Stundenbasis ab, wird es schnell teuer! Man sollte also nie davon ausgehen, dass ein Gerichtsverfahren „kostenfrei“ ist, sondern immer über eine entsprechende Rücklage verfügen.
Irrtum 3: mündliche Verträge sind ausreichend
Eine mündliche Absprache zu treffen und dann einfach loszulegen, kann fatale Folgen haben. Wer keinen Nachweis über die getroffenen Absprachen hat, hat vor Gericht in der Regel schlechte Karten. Dies kann übrigens sogar dann gelten, wenn Rechnungen beglichen wurden und man daher von einem geschlossenen Vertrag ausgehen mag.
Noch wesentlich teurer kann es werden, wenn der Mitarbeiter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch keinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. Hier entsteht schnell ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ohne dass man dies als Arbeitgeber beabsichtigt hat. Sich als Unternehmen hieraus zu lösen, ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Ganz gleich also, welcher Fall eintritt, Vertragsangelegenheiten sollten immer vorab geklärt werden.
Irrtum 4: Kostenlose Rechtstexte aus dem Internet sparen Geld
Kostenlose Rechtstexte aus dem Internet herunterzuladen, mag verlockend klingen – doch nicht immer bleibt die Nutzung auch tatsächlich kostenlos. Verpflichtungen können sich etwa aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ergeben, die trotz kostenlosem Angebot gelten: So machen es einzelne Anbieter etwa zur Voraussetzung, dass bestimmte Links in den Texten – etwa Impressum oder Datenschutzerklärung – mit Hinweisen auf den Anbieter eingefügt werden. Erfolgt dies nicht, können hohe Abmahnkosten entstehen. Außerdem wichtig zu wissen: In der Regel gibt es bei kostenlos zur Verfügung gestellten Texten keine Haftung für Fehler. Im Zweifel macht es hier definitiv mehr Sinn, direkt in einen Rechtsanwalt zu investieren.
Irrtum 5: Ohne Widerrufsbelehrung gibt es kein Widerrufsrecht
Ob belehrt wird oder nicht, die Regeln für Fernabsatzverträge greifen bei Verbrauchern in jedem Fall. Verzichtet der Unternehmer daher auf die Belehrung, hat dies keinerlei Vorteil, sondern einen großen Nachteil für den Unternehmer: Die Widerrufsfrist verlängert sich auf über ein Jahr anstelle von nur zwei Wochen. Auch die deutschen Banken mussten schmerzhaft erfahren, was es bedeutet, wenn man falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Millionen von Darlehensverträgen waren betroffen und haben die Banken viel Geld gekostet. Merke: Es gilt zu belehren – und das richtig.
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