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Freitag, 19. April 2024

HZA-A: Der Zoll prüft die Taxi- und Mietwagenbranche Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

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Augsburg /Schwaben (ots) –

Insgesamt 63 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg beteiligten sich am vergangenen Samstag an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Taxi- und Mietwagengewerbe.

Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften an den Standorten in Augsburg, Kempten, Ingolstadt und Lindau, im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Augsburg, insgesamt 80 Betriebe und befragten dabei 100 Arbeitnehmer zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen. Hierbei ergaben sich sieben Sachverhalte, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.

Die Zöllner*innen der FKS führten Personenbefragungen durch und prüften Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

Neben den Bediensteten der Zollverwaltung beteiligten sich auch Beschäftigte von anderen Behörden wie der Ordnungsbehörde, der Fahrerlaubnisbehörde sowie der Konzessionsstelle.

Zusatzinformationen:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl
bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz
durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren
Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Symbolfoto: Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de
Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Anna-Lena Kurzmann
Telefon: 0821/5012-225
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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