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Freitag, 29. März 2024

HZA-A: Sicherheitsbehörden kontrollieren Shishabars Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an gemeinsamer Kontrollaktion

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Memmingen/Lindau/Kempten (ots) –

Ende Mai kontrollierten Beschäftigte des Hauptzollamts Augsburg der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Sitz in Kempten und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Sitz in Lindau Shishabars im Raum Memmingen. Im Ergebnis der Kontrollen wurden vier Strafanzeigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Verkauf von unversteuertem Wasserpfeifentabak erstellt. Insgesamt wurden hierbei 30,478 kg Wasserpfeifentabak sichergestellt.

Des Weiteren wurde bei der Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt, dass Stundenaufzeichnungen nicht geführt wurden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Mindestlohngesetz dar. Zur weiteren Überprüfung wurden von allen kontrollierten Shishabars die Geschäftsunterlagen, die die Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten sowie die Einhaltung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz ermöglichen, angefordert. Die Geschäftsunterlagenprüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

An der Kontrolle beteiligten sich auch Bedienstete der Polizeiinspektion Memmingen und des Ordnungsamtes Memmingen. Bei den Kontrollen wurde weitere Verstöße durch die beteiligten Kontrollbehörden festgestellt.

Ein Elektroschocker wurde in einer Shishabar hinter der Theke aufgefunden, der nach dem Waffengesetz verboten ist und somit durch Beamte der Polizeiinspektion Memmingen beschlagnahmt wurde.
Für alle beteiligten Behörden war die Kontrollaktion wieder einmal ein voller Erfolg.

Symbolfoto: Shishatabak

Zusatzinfo:

Verbrauchsteuern sind nationale Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehört unter anderem die Tabaksteuer. Shishatabak ist verbrauchsteuerrechtlich als Rauchtabak (Pfeifentabak) einzuordnen und unterliegt somit auch den verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen des Tabaksteuergesetzes. Jährlich nimmt der Zoll ca. 14 Milliarden Euro Tabaksteuer als Verbrauchsteuer ein.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de
Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Anna-Lena Kurzmann
Telefon: 0821/5012-225
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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