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Freitag, 29. März 2024

HZA-N: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls – auch in Mittelfranken Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

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Nürnberg (ots) –

Gestern prüften 80 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Nürnberg im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Dabei wurden in ganz Mittelfranken 84 Arbeitgeber geprüft und vor Ort 180 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.

Geprüft wurden verschiedenste Betriebe aus dem Bereich Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung wie Nagelstudios, Barber – Shops und KFZ – Werkstätten.
Im Verlauf des Tages ergaben sich in 18 Fällen erste Hinweise auf Verstöße, die weiter aufgeklärt werden müssen, darunter auch Unterschreitung des Mindestlohns. In drei Fällen hielten sich Arbeitnehmer illegal in Deutschland auf.

„Der größte Teil der Prüfungen lief in ruhiger Atmosphäre ab“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, „in einem Fall wollte sich eine Arbeitnehmerin der Prüfung durch Flucht entziehen. Dies konnten die für solche Fälle trainierten Zöllnerinnen und Zöllner aber verhindern“.

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Nürnberg in Mitelfranken 64 Verfahren gegen Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn ein.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind un-wirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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