3.1 C
München
Donnerstag, 28. März 2024

HZA-N: Hohe Freiheitsstrafen für Schwarzarbeit – es ging um Hunderttausende Euro

Top Neuigkeiten

Nürnberg (ots) –

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte das Landgericht Nürnberg – Fürth den Inhaber einer Trockenbaufirma aus Nürnberg.
Er hatte sich in 97 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, in 46 Fällen der Steuerhinterziehung und in über 200 Fällen der Urkundenfälschung schuldig gemacht.
Ein Helfer wurde für die Begünstigung bzw. Beihilfe zur Mehrheit dieser Taten mit zwei Jahren und neun Monaten Haft bestraft.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung in einem der größten Verfahren der letzten Jahre die Taten in aufwändigen Ermittlungen nachgewiesen.
Der Angeklagte hatte über Jahre hinweg Arbeitnehmende beschäftigt, die er ganz oder teilweise schwarz bezahlte, und für diese Arbeitsleistungen somit keine Sozialabgaben entrichtete.
Den ausgezahlten Schwarzlohn versuchte er über Scheinrechnungen, deren Rechnungssumme er nie bezahlte, zu verschleiern.
Der Sozialversicherung entstand durch seine Vorgehensweise ein Schaden in Höhe von knapp 270.000 Euro, außerdem hat er 70.000 Euro Lohn- und 303.000 Euro Umsatzsteuer hinterzogen.
In großem Stil haben er und sein Helfer darüber hinaus selbst Scheinrechnungen für andere erstellt und verkauft und damit dazu beigetragen, dass die Käufer der Rechnungen der Sozialversicherung weitere 320.000 Euro an Beiträgen vorenthalten konnten.
In über 200 Fällen haben die beiden Rechnungen unter dem Namen einer anderen Firma erstellt und unterschrieben und dadurch Urkundenfälschung begangen.

Beide Angeklagten haben gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dieser hat die Revision jedoch als unbegründet abgewiesen.
Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Zusatzinfo:

Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von (Service-)firmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht.
Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Diese wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmende, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zb Schmiergelder für Auftraggebende, genutzt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

- Advertisement -spot_img
- Advertisement -spot_img

Neueste Artikel