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Dienstag, 16. April 2024

HZA-N: Nürnberger Zoll im Februar: Schmuggel, Schwarzarbeit und Co.

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Nürnberg (ots) –

Hinweis für die Medien: Der PM ist eine Bilderstrecke mit 11 Fotos beigefügt.

Eine ganze Reihe von Delikten deckte der Nürnberger Zoll im Februar 2022 auf bzw. bekam das Ergebnis seiner Ermittlungen:

10. Februar:

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg überprüft bei einer Kontrolle am Parkplatz Ludergraben an der A 3 einen Sprinter aus Osteuropa. Entgegen der Anmeldung des Fahrers finden die Zöllnerinnen und Zöllner in diversen Gepäckstücken und unter einer Matratze über 16.500 unversteuerte Zigaretten. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung wird eingeleitet, die Zigaretten werden sichergestellt. Steuerschaden knapp 3.000 Euro.

14. Februar:

Bei einer Kontrolle in einem Paketverteilzentrum in Nürnberg finden die Beamtinnen und Beamten über ein Kilo Marihuana in einem Paket, das von Italien auf dem Weg nach Frankreich war. Ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet.

22. Februar:

Im gleichen Paketzentrum finden die Zöllner in fünf Paketen insgesamt 50 Kilo Hanfblüten, die sie aus dem Verkehr ziehen. Auch hier wird ein Strafverfahren eingeleitet.

22. Februar:

An der A 3 führen Zöllnerinnen und Zöllner Kraftstoffkontrollen durch. An der Ausfahrt Erlangen – West finden sie auf der Ladefläche eines Sprinters ein Blechfass mit 200 Litern sowie zehn Kanister mit insgesamt 235 Litern Kraftstoff. In allen Behältern und auch im Tank des Fahrzeugs zeigt sich die typische Rotfärbung von Heizöl. Für die Gesamtmenge von 510 Litern wird die Energiesteuer in Höhe von knapp 250 Euro erhoben. Als Strafe wird ein Zuschlag in gleicher Höhe festgesetzt.
Bei einer weiteren Kontrolle am Parkplatz Vogelherd finden die Beamten im 250 – Liter – Tank eines Frigo – Aufliegers ebenfalls Heizöl. Insgesamt 245 Euro Steuern und Zuschlag werden fällig.

23. Februar:

Bei der Überprüfung zweier Shisha – Bars im Stadtgebiet Nürnberg stellt die Kontrolleinheit Verkehrswege den verbotswidrigen portionsweisen Verkauf von Shisha – Tabak fest. Jeweils knapp zehn Kilogramm Wasserpfeifentabak werden sichergestellt.

24. Februar:

Bei Paketkontrollen in Nürnberg findet der Nürnberger Zoll weitere sechs Kilo Hanfblüten.
Erneut werden Strafverfahren eingeleitet.

26. Februar:

Am Parkplatz Ludergraben an der A 3 Regensburg – Würzburg kontrollieren Zöllner einen Sprinter, der aus Osteuropa kommt. Im Fahrgast- sowie im Motorraum finden sie 21.400 Zigaretten – lediglich 800 davon hatten die Insassen vorher auf Befragen angemeldet. Gegen den 41 – jährigen Beifahrer wird ein Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet, die Zigaretten werden sichergestellt. Der Steuerschaden beträgt über 4.000 Euro. Die weitere Bearbeitung übernimmt das Zollfahndungsamt München – Dienstsitz Nürnberg.

28. Februar:

Bei Kontrollen in einem Paketverteilzentrum finden die Zöllnerinnen und Zöllner in fünf Paketen aus Tschechien Pyrotechnik. Die Pakete enthalten insgesamt 731 Feuerwerkskörper der Kategorie F 3 und 114 der Kategorie F 4, für deren Einfuhr immer eine Erlaubnis erforderlich ist, die nicht vorliegt. Die Feuerwerkskörper sind in Deutschland nicht zugelassen, daher ist die Einfuhr immer verboten und strafbar. In Folge dessen wird in allen Fällen ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch das Hauptzollamt Nürnberg erzielt weiter Ergebnisse:
Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg wurde gegen einen 38 – jährigen Serben eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verhängt. Er hatte sich bei einer Baustellenkontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg im Frühsommer letzten Jahres mit einer kroatischen Identitätskarte ausgewiesen, bei der es sich um eine Totalfälschung handelte. Er hatte dadurch vorgetäuscht, sich als EU – Bürger ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten und einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen. Der Mann wurde daher nun we-gen Urkundenfälschung mit 100 Tagessätzen zu 40 Euro bestraft.

Einen weiteren Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg erhielt die Inhaberin eines Supermarkts in Nürnberg. Sie hatte nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihre Mitarbeiter über knapp eineinhalb Jahre hinweg ganz oder teilweise mit Schwarzlohn bezahlt und dadurch der Sozialversicherung Beiträge in Höhe von knapp 12.000 Euro vorenthalten.
Die 30 – Jährige wurde daher mit 120 Tagessätzen zu 15 Euro – gesamt 1.800 Euro – bestraft.

Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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