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Freitag, 19. April 2024

HZA-N: Nürnberger Zoll überprüft Mittelfrankens Gaststätten

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Nürnberg (ots) –

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am vergangenen Freitag in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Gaststättengewerbe.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei u.a. die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten oder der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Nürnberg waren rund 50 Beschäftigte bis in die späten Abendstunden im Einsatz und befragten 149 Personen aus 46 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergab sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg unter anderem in sieben Fällen ein Verdacht auf Verstoß gegen das Mindestlohngesetz und in drei Fällen auf Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung. Die Prüfungen dauern noch an.
Ebenso werden noch zahlreiche Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.

Zusatzinfo:

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Simone Tatay
Telefon: 0911-9463-1154
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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