Nürnberg (ots) –
Den Tag der Arbeit am 01. Mai nahmen die Beamtinnen und Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg wörtlich und begaben sich auf Streife. Und das nicht ohne Erfolg:
A 3 – Regensburg-Würzburg – Parkplatz Ludergraben:
Bei einem Fahrzeug treffen die Zöllner einen Mann aus einem osteuropäischen Drittland mit einem Hundewelpen an. Den notwendigen Verzollungsnachweis für das Tier kann der 50 – Jährige nicht vorlegen. Daraufhin wird gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet und eine Sicherheit für die zu erwartenden Einfuhrabgaben und die Strafe in Höhe von insgesamt 270 Euro erhoben.
A 6 – Amberg-Nürnberg – Rastanlage Oberpfälzer Wald Nord:
Ein junger Mann aus Osteuropa gibt auf Befragen der Beamten an, dass er ein Springmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimeter dabeihabe.
Gegen den 23-Jährigen wird daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet; eine Sicherheit für die Strafe in Höhe von 100 Euro wird festgesetzt und das Springmesser eingezogen.
A 3 – Regensburg-Würzburg – Parkplatz Ludergraben:
Der Fahrer eines osteuropäischen Sprinters meldet bei den Beamten auf Nachfrage 600 Stück Zigaretten und drei Flaschen „Alkohol“ an. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs finden die Beamten zwischen Möbeln jedoch 4.000 Stück Zigaretten und 75 Flaschen verschiedener Spirituosen. Da beides deutlich über der erlaubten privaten Einfuhrmenge liegt, wird gegen den 29-Jährigen ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Zigaretten und Spirituosen werden sichergestellt.
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Quelle: ots