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Donnerstag, 28. März 2024

HZA-SW: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe / Hauptzollamt Schweinfurt stellt 34 Verstöße fest

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Schweinfurt/ Unter- und Oberfranken (ots) –

85 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt kontrollierten am 26. April 2022 Arbeitgeber der Baubranche und ihre auf den Baustellen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt wurden 255 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. 34 Fälle werden die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter beschäftigen*:

– Acht Beanstandungen umfassen unter anderem die Vorwürfe der
Beschäftigung von Ausländern ohne den erforderlichen
Aufenthaltstitel sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt
seitens des Arbeitgebers. Zudem konnten fünf ausländische
Arbeitnehmer für ihren Aufenthalt in Deutschland keine
erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Sie wurden durch den
Zoll in Gewahrsam genommen. Gegen sie wurden im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Schweinfurt jeweils Strafverfahren wegen des
illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Einhergehend entscheiden die
zuständigen Ausländerämter über die Ausstellung von
Grenzübertrittsbescheinigungen, die die illegal beschäftigten
Arbeiter zur Ausreise aus Deutschland auffordern. Weitere
Ermittlungen gegen die zugehörigen Arbeitgeber schließen sich
an.

– In zehn Fällen zeichnen sich Unstimmigkeiten bei der Entrichtung
von Sozialversicherungsbeiträgen ab. Hierzu zählen auch vier
Personen, die sich als selbständige Erwerbspersonen ausgaben.
Diese waren nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch als
Arbeitnehmer abhängig beschäftigt (Scheinselbständigkeit).

– Insgesamt wurden in vier Fällen bei der Entlohnung von
Arbeitnehmern Mindestlöhne nach verschiedenen gesetzlichen
Grundlagen (z.B. gesetzlicher und tariflicher Mindestlohn)
unterschritten.

– In 12 weiteren Fällen wurden Verstöße in Bezug auf die
Sofortmelde- oder Stundenaufzeichungspflicht sowie
Verdachtsmomente der illegalen Arbeitnehmerüberlassung
festgestellt.

*Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche.

Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.
Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Stellv. Pressesprecher
Matthias Grenzer
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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