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Donnerstag, 28. März 2024

POL-HH: 220505-3. „Bundesweite Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz“ (BAGU) der Wasserschutzpolizeien – Ergebnisse

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Hamburg (ots) –

Zeiten: 28.04.2022 bis 01.05.2022

Orte: bundesweit (land- und wasserseitig auf den See- und Binnenwasserstraßen sowie in den Häfen)

Im Rahmen der „Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz“ (BAGU) stellten die Wasserschutzpolizeien der Länder zahlreiche rechtswidrige Handlungen gegen internationale- und nationale Übereinkommen im Bereich der Schifffahrt fest und leiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Bei der unter der Gesamtkoordination der Wasserschutzpolizei Hamburg organisierten, bundesweiten Kontrollaktion wurden insgesamt 916 Kontrollen sowohl an Land, als auch wasserseitig, durchgeführt, bei denen 782 Wasserfahrzeuge im Binnen- und Seeschifffahrtsbereich überprüft wurden.

Insgesamt beanstandeten die Beamten 283 Verstöße, die zu 496 Ordnungswidrigkeitenverfahren führten. Dabei lag eine Vielzahl der Verstöße in den Bereichen des internationalen MARPOL-Übereinkommens, des Ballastwasser-Übereinkommens sowie des CDNI-Übereinkommens (Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt). Insbesondere wurde festgestellt, dass vielfach Schiffsabwasser, unter anderem sogenanntes „Schwarzwasser“ aus beispielsweise den Toiletten oder „Grauwasser“ aus den Waschräumen, direkt in die entsprechenden Gewässer eingeleitet worden waren.

Zudem leiteten die Beamten bei vierzehn festgestellten Straftaten im Zusammenhang mit Gewässerverunreinigungen Verfahren ein, deren Ermittlungen noch andauern.

Zur Sicherung der eingeleiteten Ermittlungsverfahren zogen die Polizisten annähernd 38.000 Euro Sicherheitsleistungen ein und setzten Verwarngelder von fast 2.700 Euro fest.

Darüber hinaus wurden bei 19 Wasserfahrzeugen erhebliche Mängel festgestellt und die Weiterfahrt bis zu ihrer Instandsetzung untersagt. Insgesamt stellten die Polizisten zudem rund 80 Mängelmeldungen aus.

Mit der Überwachung der Schifffahrt sind sowohl im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer als auch auf Bundesebene eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden betraut. Aus diesem Grund waren in die konzertierte Aktion auch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt(ZSUK), die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG-Verkehr), die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA), der Zoll, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg (BUKEA) und das Maritime Sicherheitszentrum (MSZ) mit einbezogen.

Das BSH und die Hamburger Umweltbehörde beteiligten sich mit Kontrollpersonen in Hamburg im Bereich Küste, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung war im Bereich der Binnenschifffahrt aktiv.

Unter anderem kam es zu folgenden Einzelsachverhalten:

Sicherheitsleistung nach Verstoß gegen Hafenordnung:

Am 25.04.2022 wurde während einer Schiffskontrolle durch Beamte des Wasserschutzpolizeireviers (WSPR) Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) im Ölhafen von Brunsbüttel auf einem 147 Meter langen und 21 Meter breiten, unter dänischer Flagge fahrenden Tankschiff festgestellt, dass die Abwasserbehandlungsanlage des Schiffes nicht ordnungsgemäß arbeitete und nicht ausreichend behandeltes Abwasser in das Hafengewässer von Brunsbüttel von dem Schiff aus eingeleitet worden war. Gegen den Leitenden Ingenieur wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Hafenverordnung Schleswig-Holstein eingeleitet. Das Amtsgericht Itzehoe ordnete dafür die Einziehung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1053 Euro an.

Unerlaubtes Einleiten von Schiffsabwässern in die Ostsee vor Prerow (Mecklenburg-Vorpommern):

Am 26.04.2022 wurde durch die Besatzung des Küstenstreifenbootes „Warnow“ (WSPI Rostock) ein im Seegebiet vor Darßer Ort arbeitendes niederländisches Baggerschiff einer Kontrolle unterzogen. Durch das Wasserfahrzeug wird seit dem 13.04.2022 die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort ausgebaggert und das Baggergut unmittelbar am Strand vor Prerow abgeladen. Die an Bord durchgeführten Überprüfungen hinsichtlich des Verbleibes des angefallenen Schiffsabwassers
ergaben, dass seit Beginn der Arbeiten zwei bis drei Kubikmeter unbehandeltes Abwasser unerlaubt im Seegebiet vor Prerow eingeleitet worden waren. Als Verantwortlicher für die Einleitungen wurde der Kapitän ermittelt. Seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde keine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches erkannt. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wurde gegen den Kapitän wegen Verstoßes gegen die „Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt“ ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zur Sicherstellung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.153 Euro in Form einer Bürgschaft eingezogen.

Verstoß gegen MARPOL Anlage IV:

Am Mittwoch, den 27.04.22, wurde ein im Elbehafen Brunsbüttel liegender 229 Meter langer und 32 Meter breiter unter der Flagge Maltas fahrender Massengutfrachter hinsichtlich der Einhaltung der internationalen Vorschriften kontrolliert. Das Schiff hatte Kohle in Murmansk / Russland geladen und befand sich seit dem 17.04.22 in der deutschen „Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Am 27.04.22 wurde an Bord das Außenventil der Abwasseraufbereitungsanlage geschlossen und in der Folge das Abwasser im Haltetank gesammelt. Es konnte ermittelt werden, dass bis zum Verschließen des Außenventils etwa 2.600 Liter Abwasser in das Küstenmeer eingeleitet worden waren. Eine Überprüfung der Anlage durch Beamte des Wasserschutzpolizeireviers (WSPR) Brunsbüttel ergab, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle keine ausreichende Desinfektion des Abwassers gegeben war und die Anlage somit nicht ordnungsgemäß gewartet worden war. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erhielt Kenntnis über den Sachverhalt. Es wurde eine Sicherheitsleitung in Höhe von 1.053 Euro gegen den Leitenden Ingenieur festgesetzt.

Verstoß gegen Umweltvorschriften:

Am 27.04.2022, im Zeitraum von 09:30 Uhr – 17:00 Uhr, erfolgte durch Spezialisten der Hamburger Wasserschutzpolizei eine Kontrolle eines im Hafen Hamburg liegenden 90 Meter langen und 15 Meter breiten Frachters unter zyprischer Flagge. Während der Überprüfung konnte ermittelt werden, dass auch hier das an Bord anfallende Abwasser ohne Desinfektion in den Hamburger Hafen eingeleitet wurde. Das weitere Einbringen in das Gewässer wurde unterbunden. Weiterhin wurde festgestellt, dass im Verantwortungszeitraumes des 1. Nautischen Offiziers insgesamt rund 28.000 Liter Waschwasser mit enthaltenden Ladungsresten verbotswidrig in die Nordsee, außerhalb Deutschlands, eingeleitet worden waren. Wie in diesen Fällen üblich, erhielt der Flaggenstaat per Bericht Kenntnis von dem festgestellten Verstoß.

Verstoß gegen die MARPOL Anlage I:

Am 28.04.2022 wurde im Rahmen einer MARPOL-Kontrolle durch Beamte der Wasserschutzpolizei Bremerhaven in Bremerhaven, auf einem 259 Meter langen und 32 Meter breiten, unter liberianischer Flagge fahrenden Containerschiff ein Verstoß gegen MARPOL-Vorschriften festgestellt. Bei der Überprüfung des 15 ppm (parts per million)-Alarmmonitors am Bilgenwasserentöler auf dem Schiff stellte sich heraus, dass dieser manipuliert worden war. Die Ventilstellung am Zufluss zum Monitor war so verstellt worden, dass beim Betrieb des Entölers der Monitor mit Trinkwasser und nicht mit Probenwasser durchspült wurde, wodurch eine elektronische Verblockung aufgehoben worden war. Die Auslesung des Datenspeichers ergab, dass diese Manipulation schon über einen längeren Zeitraum aktiv war und somit der Verdacht bestand, das so vermutlich ölhaltiges Bilgenwasser außenbords gepumpt wurde.
Gegen den 53-jährigen, indischen Leitenden Ingenieur wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die „Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt“ eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Nach Anordnung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wurde vom Betroffenen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.503 Euro eingezogen. Der Zustand des 15 ppm-Alarmmonitors wurde im Anschluss an die Kontrolle in den vorschriftsmäßigen Zustand gebracht. Die Berufsgenossenschaft für Verkehr erhielt ebenfalls Kenntnis.

Einleitung von fäkalem Abwasser in den Hamburger Hafen aufgrund von erheblichen Wartungsmängeln:

Bei einer Schiffskontrolle auf einem unter der Flagge Panamas fahrenden 177 Meter langen und 28 Meter breiten Frachter zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften, stellten Beamte des Wasserschutzpolizeikommissariats (WSPK) 3 am 29.04.2022 fest, dass die Abwasseraufbereitungsanlage nicht funktionsfähig war. Das ausfließende Wasser war schwarz und roch stark fäkal. Das ungereinigte Abwasser wurde in einen Ballastwassertank geleitet, welcher im Verlauf der Beladungsarbeiten des Schiffes im Seehafen 2 entleert worden war. Der Hafenärztliche Dienst setzte daraufhin nach Sachverhaltsdarstellung die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes auf 1.200 Euro für den 36-jährigen Leitenden Ingenieur fest. Zur Sicherung des Verfahrens hinterlegte der Betroffene die Sicherheit in bar. Für den technischen Mangel wurde die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), Dienststelle Schiffssicherheit informiert. Die BG-Verkehr kündigte eine Hafenstaatkontrolle (PSC) in eigener Zuständigkeit an und sprach ein Weiterfahrverbot bis zur Instandsetzung der Anlage aus.

Am 28.04.2022 konnte durch die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz auf der Bundeswasserstraße Mosel noch rechtzeitig verhindert werden, dass aufgrund einer nicht funktionsgerecht arbeitenden Bordkläranlage eines Fahrgastschiffes mehrere tausend Liter ungeklärten Abwassers in den Fluss eingeleitet wurden. Aufgrund eines Datenabgleiches zwischen den Kontrollteams der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bestand nach einer weiteren Kontrolle zudem der Verdacht, dass etwa 20.000 Liter Abwässer eines Fahrgastkabinenschiffes ungeklärt in den Rhein eingeleitet wurden. Die entsprechenden Ermittlungen dauern an.

Der Leiter der Wasserschutzpolizei Hamburg, Herr Olaf Frankowski dazu:

„Erstmalig waren Angehörige aller Wasserschutzpolizeien der Länder gemeinsam und gleichzeitig eine Woche lang im Einsatz, um in den Häfen und auf unseren Gewässern geltende Umweltvorschriften zu kontrollieren. Dabei wurden auf fast einem Drittel der überprüften Wasserfahrzeuge Verstöße festgestellt. Uns zeigt das, wie wichtig es ist, in diesem Bereich weiterhin aufmerksam und aktiv zu sein. Ich kann sagen, die Aktionen war für uns und die Umwelt ein voller Erfolg. Wir werden die Beachtung der Umweltschutzbestimmungen auch weiter intensiv im Fokus behalten und bundesweite Aktionen wiederholen.“

Ri.

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Polizei Hamburg
Daniel Ritterskamp
Telefon: 040 4286-58888
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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Quelle: ots

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