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Samstag, 20. April 2024

ZOLL-M: Der Zoll gegen Marken- und Produktpiraterie. Am 26. April ist Tag des geistigen Eigentums.

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München Augsburg (ots) –

Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung verhängt.

Heute ist Welttag des geistigen Eigentums. Der Zoll geht mit seinen Kontrollen gegen illegalen Handel mit gefälschten Produkten vor und schützt damit die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen und billigen Nachahmungen.

Der Diebstahl fremder Produktions- und Forschungsergebnisse verursacht weltweit jedes Jahr Milliardenschäden. Ideenklau ist kein Kavaliersdelikt sondern Wirtschaftskriminalität, die die Innovationskraft Deutschlands beeinträchtigt und Arbeitsplätze kostet.

10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das im Februar dieses Jahres verhängte Urteil gegen den 49-jährigen Geschäftsführer einer in Augsburg ansässigen Firma, der unter anderem mit Markenfalsifikaten eines bekannten Herstellers sein Unternehmen betrieb.

Das Unternehmen des 49-jährigen begründet seine Geschäftstätigkeit unter anderem durch die Wiederaufbereitung von Elektronikartikeln (Notebooks, Smartphones und Tablets). Dabei kamen mitunter zuvor aus Asien selbst importierte Markenfalsifikate zum Einsatz.

Insgesamt stellten Zollfahnderinnen und Zollfahnder allein in diesem Fall bei umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen Ende 2020 rund 7.000 Teile und Smartphones sicher, die sich allesamt als Totalfälschungen herausstellten.

Bei Kontrollen des internationalen Warenverkehrs schaut der Zoll genau hin, ob die Waren original sind oder mit Plagiaten gehandelt wird. 66.000 Sendungen stoppten Zöllnerinnen und Zöllner seit 2020, weil der Verdacht bestand, Schutzrechte könnten verletzt sein. In der Folge zogen sie 31 Mio. Falsifikate aus dem Verkehr. Der überwiegende Teil kam aus China, aber auch die Türkei und Hongkong sind Herstellungs- und Versandländer für nachgeahmte Produkte. Der Wert der beschlagnahmten Waren belief sich allein in Deutschland im Zeitraum der vergangenen drei Jahre auf knapp eine Milliarde Euro. Neben Markenbekleidung, Schuhen und Modeaccessoires sind nach wie vor technische Artikel, wie Computerbauteile, Maschinen und Werkzeuge bei Fälschern hoch im Kurs.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls ist die bundesweite Kontaktstelle für alle Rechtsinhabenden (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Sie arbeitet eng mit der Wirtschaft zusammen und bearbeitet Grenzbeschlagnahmeanträge die für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden. Bei der Zentralstelle laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen für die Kontrollen des internationalen Warenverkehrs zur Verfügung gestellt wird.

Alle Infos dazu auf zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf

E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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