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Donnerstag, 28. März 2024

ZOLL-M: Große Schmuggelmenge Dopingmittel beschlagnahmt.

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München (ots) –

Mutmaßlicher Empfänger wegen Verdachts von Verstößen gegen das
Anti-Doping-Gesetz in Untersuchungshaft.

Ein knapp 3,5 Kilogramm schweres Paket mit Dopingmitteln aus Südosteuropa haben Lindauer Zollfahnder nach Anordnung durch das zuständige Amtsgericht bei einem Paketdienstleister in Geretsried vergangenen Mittwoch beschlagnahmt. Der mutmaßliche Empfänger, ein 31-jähriger Kraftsportler, sitzt seitdem wegen Verdachts von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz in Untersuchungshaft, da durch den Schmuggel einer solchen Menge von Dopingmitteln die nicht geringe Menge um knapp das 2.000-fache überschritten worden sein könnte.

Bei einem Paketdienstleister im Versendungsland ist das Paket den dortigen Behörden aufgefallen, die den Inhalt kontrollierten. Nachdem dabei eine nicht unbeachtliche Menge von Ampullen sowie Tabletten festgestellt wurde, die den Aufschriften zufolge zu Dopingzwecken dienen und deren Verbringen nach Deutschland nicht erlaubt ist, erfolgte hierzu eine Spontanmitteilung an das Zollkriminalamt. Lindauer Zollfahnder beschlagnahmten vergangenen Mittwoch, den 27.04.22, das Paket beim hiesigen Paketdienstleister aufgrund eines vorher erwirkten Postbeschlagnahmebeschlusses des zuständigen Amtsgerichts und durchsuchten die Wohnung der adressierten Person.

Schnell stellte sich dabei heraus, dass eine dritte Person, ein 31-jähriger Kraftsportler, deren Personalien angab und der tatsächliche Empfänger sein dürfte. Auch dessen Wohnung wurde noch am selben Tag ebenfalls durch Kräfte des Zollfahndungsamtes München, Dienstsitz Lindau, durchsucht. Hierbei stellten die Ermittler umfangreiche Dopingmittel in Ampullen- und Tablettenform sicher.

Es besteht der Verdacht, dass durch die insgesamt sichergestellten Präparate die nicht geringe Menge um mehr als das 3.000-fache überschritten worden sein könnte, woraufhin die Zollfahnder den Verdächtigen noch an selben Tag vorläufig festnahmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ das zuständige Amtsgericht tags darauf Haftbefehl wegen Verdachts von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München, Dienstsitz Lindau, unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaften München I dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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