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Dienstag, 30. April 2024

Bundespolizeidirektion München: Bei Grenzkontrollen: Rosenheimer Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

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Rosenheim / A93 (ots) –

Die Rosenheimer Bundespolizei stellt bei den Grenzkontrollen eine Vielzahl an Personen fest, die von der Justiz mit Haftbefehlen gesucht werden. Oft geht es dann, wie am Donnerstag (17. November), vom Grenzübergang über die Dienststelle ins Gefängnis. Das gilt vor allem für die Fälle, in denen die gerichtlich festgesetzten Geldstrafen nicht gezahlt werden können. Bisweilen helfen aber auch Verwandte oder Bekannte aus, begleichen die Justizschulden und sorgen so dafür, dass die Betroffenen „auf freien Fuß“ kommen und nicht ersatzweise in eine Haftanstalt müssen.

Verkehrsgefährdung, Doping-Verstoß, Insolvenzverschleppung

Donnerstagnacht ist es einem montenegrinischen Pkw-Fahrer nicht mehr gelungen, die vom Amtsgericht Stuttgart angeordnete Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu zahlen oder zahlen zu lassen. Der an der deutsch-österreichischen Grenze festgenommene 42-Jährige wurde von den Bundespolizisten der Rosenheimer Inspektion für 50 Tage in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Dank ausreichender eigener finanzieller Möglichkeiten blieb hingegen einem ungarischen Businsassen der Weg ins Gefängnis erspart. Er hatte aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts in Laufen eine Geldstrafe von 800 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz zu zahlen. Nach dem kontrollbedingten Zwischenstopp an der Inntalautobahn konnte der 35-Jährige seine Reise mit geleertem Geldbeutel fortsetzen.

Für einen griechischen Fahrzeugführer ging es allerdings nicht mehr weiter. Bei der Überprüfung seiner Personalien auf der A93 fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Münchner Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Demnach besteht dringender Tatverdacht wegen Insolvenzverschleppung. Der 49-Jährige wurde in eine Haftanstalt eingeliefert. Dort hat er den weiteren Verlauf seines Verfahren abzuwarten.

Chef, Bekannter und Schwester helfen aus

Eine brasilianische Busreisende wurde wegen eines Strafbefehls des Amtsgerichts Nürtingen gesucht. Ihr war wegen einer gefährlichen Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro auferlegt worden. Bei der Grenzkontrolle auf Höhe Kiefersfelden war es der Frau zunächst nicht möglich, den Betrag aufzubringen. Nachdem sie von der A93 in die Dienststelle der Bundespolizei gebracht worden war, rief sie einen guten Bekannten an. Dieser half der 36-Jährigen aus der Klemme und zahlte die geforderte Summe bei einer Polizeistation in Baden-Württemberg ein. Statt für 120 Tage ins Gefängnis zu müssen, setzte die erleichterte Brasilianerin ihre Reise in Richtung München fort.

Mit 3.000 Euro half zuvor ein Chef seinem Angestellten aus. Der türkische Staatsangehörige wurde von der Bundespolizei als Mitfahrer in einem Pkw auf Höhe Kiefersfelden festgenommen. Laut Haftbefehl hatte ihm das Amtsgericht Schönebeck wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die vierstellige Geldstrafe auferlegt. Der verständigte Arbeitgeber des verhafteten 37-Jährigen wollte offenbar nicht 120 Tage lang auf die Arbeitskraft verzichten und zahlte die geforderten 3.000 Euro bei der Bundespolizeiinspektion in München ein. Somit konnte der Mitarbeiter aus der Rosenheimer Arrestzelle entlassen werden.

Wegen Vortäuschens einer Straftat hatte das Amtsgericht Nürnberg einen Italiener mit einer Geldstrafe belegt. Nach seiner Festnahme durch die Bundespolizisten an der Tank- und Rastanlage Inntal Ost hatte der 61-Jährige die Wahl, 1.280 Euro zu zahlen oder ersatzweise für 64 Tage in Haft zu gehen. Er zog es vor, in Freiheit zu bleiben und bat seine Schwester telefonisch um Hilfe. Diese war in Lage, den Betrag bei einer Polizeidienststelle im Landkreis Roth einzuzahlen. Nachdem der Rosenheimer Bundespolizei diese Einzahlung bestätigt worden war, durfte der italienische Staatsangehörige seine Reise wiederaufnehmen.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.twitter.com/bpol_by.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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