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Freitag, 17. Mai 2024

Bundespolizeidirektion München: Bestechungsversuch scheitert in Kontrollstelle / Serbe hofft vergeblich auf bestechliche Beamte und darf Fahrt nicht fortsetzen

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Kiefersfelden / Rosenheim (ots) –

Ein serbischer Pkw-Fahrer hat am Mittwoch (1. Mai) offenkundig versucht, Bundespolizisten an der A93 zu bestechen. Damit wollte er wohl bewirken, dass sie ihn unbehelligt weiterreisen lassen würden. Dem kamen die Kontrollbeamten allerdings nicht nach. Stattdessen beschuldigten sie den 32-Jährigen gleich mehrerer Straftaten.

Schon als sich das Auto des Serben der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden näherte, fiel auf, dass etwas nicht stimmte: Das Fahrzeug verfügte über keine Kennzeichen. Auf Nachfrage, wo sich diese befänden, gab der Mann an, dass der Wagen beim Kauf in Österreich schon teuer genug gewesen sei und die Anschaffung von Kennzeichen deshalb nicht mehr in Frage gekommen wäre. Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass der Pkw keine gültige Zulassung besitzt und ein Versicherungsschutz nicht besteht. Eine Fahrerlaubnis konnte der serbische Staatsangehörige ebenfalls nicht aushändigen. Wie sich rasch herausstellte, war ihm sein Führerschein auf Probe in der Vergangenheit wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen worden. Da er außerdem noch nicht einmal einen Pass mitführte, wurde ihm vorgeworfen, illegal einreisen zu wollen. Damit aber noch nicht genug: In seinem Gepäck fanden die Bundespolizisten mehrere Gramm Kokain. Ein Drogentest ergab, dass der Mann offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer gesessen war. Als er mit den Tatvorwürfen konfrontiert wurde, bot er den in der Kontrollstelle eingesetzten Beamten jeweils 50 Euro an, wenn er seine Fahrt fortsetzen könnte. Diese verweigerten die Annahme des Geldes und eröffneten ihm, dass er vorläufig festgenommen sei.

Alles in Allem beschuldigte die Bundespolizei den Serben der Bestechung, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Führens eines Fahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des illegalen Einreiseversuchs. Unabhängig von der weiteren Strafverfolgung musste er sich für die Fortsetzung seiner Fahrt um alternative Reisemöglichkeiten bemühen. Die Ermittlungen wurden von der verständigten Grenzpolizeiinspektion Raubling übernommen.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf

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Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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