Furth im Wald (ots) –
Eine Bundespolizeistreife hat Freitagnacht (21. Juli) in Furth im Wald zwei Albaner und eine Moldauerin vorläufig festgenommen. Bei einem der Männer und der Moldauerin lagen die Einreisevorrausetzungen nach Deutschland nicht vor. Zudem stellten die Beamten eine geringe Menge Kokain im Fahrzeug sicher.
Gegen 23:00 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife in der Böhmerstraße kurz nach der Einreise aus Tschechien ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 31-jährigen Albaner. Der Mann konnte keinerlei gültige Grenzübertrittspapiere vorlegen. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Albaner zur Festnahme mit dem Ziel der Ausweisung und Abschiebung ausgeschrieben war. Gegen den Mann lag ein gültiges Einreiseverbot nach Deutschland vor. Da der 31-Jährige schwankte und Ausfallerscheinungen zeigte, führten Beamte der Grenzpolizei Furth im Wald einen Urintest durch, der positiv auf Kokain ausfiel.
Beifahrer war ein 36-Jähriger Albaner mit Wohnsitz in Niederbayern. Als Mitfahrerin stellten die Bundespolizisten eine 27-jährige Moldauerin fest. Die Frau konnte sich nicht ausweisen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges entdeckten die Beamten hinter dem Fahrersitz in einer leeren Bierflasche eine geringe Menge Kokain in Folie verpackt.
Die Bundespolizeifahnder nahmen alle drei Personen vorläufig fest.
Die ersten Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Frau um eine Prostituierte handelte, die in einem Club in Tschechien arbeitete. In diesem Club lag auch ihr moldauischer Reisepass. Anhand der Einreisestempel im Pass konnten die Beamten nachvollziehen, dass die 27-Jährige ihren erlaubten Aufenthalt im Schengenraum bereits um 122 Tage überschritten hatte. Eigenen Angaben zufolge hatte sie mit dem 36-jährigen Albaner bereits im Club Kokain konsumiert. Beide wollten in einer Diskothek weiterfeiern. Hierzu sollte der 31-jährige Albaner die beiden nach Deutschland fahren.
Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt gegen die 27-Jährige wegen unerlaubter Einreise. Die Bundespolizisten ordneten die Abschiebung an und veranlassten die Heimreise der Moldauerin über den Luftweg.
Aufgrund der Aussage der Frau und des aufgefundenen Kokains ordnete ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Regensburg eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 36-Jährigen Albaner an. Die Ermittler fanden allerdings kein weiteres Rauschgift. Die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beihilfe zur unerlaubten Einreise gegen den 36-Jährigen dauern an.
Auch für den 31-jährigen Albaner stellte die Bundespolizei die Ausreisepflicht fest. Nach Entscheidung der zuständigen Richterin besteht für ihn zur Sicherung der Abschiebung eine tägliche Meldepflicht bei der Bundespolizei. Außerdem ordnete die Staatsanwaltschaft Regensburg eine Blutentnahme an. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt gegen den 31-jährigen Albaner unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Einreiseverbot, Beihilfe zur unerlaubten Einreise und Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel.
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Quelle: ots