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Montag, 6. Mai 2024

Bundespolizeidirektion München: Familienzusammenführung geglückt / Einjährige und Familie profitieren von sehr guter Zusammenarbeit von Polizeien und Bahnunternehmen

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München / Freising (ots) –

Es muss ein riesiger Schock für zwei Ulkrainer gewesen sein, als sie am Dienstagmittag (4. Juli) merkten, dass die einjährige Tochter in einem Zug zurückgelassen worden war. Dank sehr guter Zusammenarbeit aller Beteiligten der Polizeien und des Bahnunternehmens konnte das Kleinkind rund eineinhalb Stunden später wohlbehalten der Familie zugeführt werden.

Gegen 14:50 Uhr meldeten sich zwei Ukrainer bei der Wache der Münchner Bundespolizei am Hauptbahnhof. Sie befanden sich im ALX 363 (RE25) und wollten nach Prag reisen. Zum Telefonieren hatten beide Erwachsene den Zug verlassen. Als sie am Bahnsteig standen schlossen sich die Türen und der ALX fuhr – mit der einjährigen Tochter im Zug – ab. Recherchen der Beamten ergaben, dass der nächste planmäßige Halt um 15:08 Uhr in Freising war. Eine Streife der Landespolizei in Freising wurde informiert und konnte vor Ort das Kind entgegennehmen. Zuvor war Rücksprache mit dem Zugbegleiter der Länderbahn gehalten worden, der nach dem Kleinkind, dass in einem Kinderwagen lag, schaute und sich im fahrenden Zug darum kümmerte. Im Zug nahm sich zudem ein reisender Beamter des Polizeipräsidiums München dem Kind und der Gepäckstücke der Eltern an.

In Freising übernahm die Bundespolizei die Einjährige und das Gepäck, fuhr beides nach München, wo es der 34-jährigen Mutter übergeben wurde. Gegen 16:20 Uhr war die Familienzusammenführung beendet und die Ukrainer konnten ihre Reise nach Prag fortsetzen.

Das anhängende Bild sowie das Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 – 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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