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Freitag, 26. April 2024

Bundespolizeidirektion München: Fernbusreisender mit 18 Aliaspersonalien/ Bundespolizei weist Südosteuropäer auf dem Luftweg zurück

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Lindau (ots) –

Am Mittwoch (9. November) hat die Bundespolizei einen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen in sein Heimatland zurückgewiesen. Der polizeibekannte Mann hielt sich bereits über ein Jahr unerlaubt im Schengenraum auf.

Lindauer Bundepolizisten kontrollierten am Mittwochmorgen am Grenzübergang Lindau Ziegelhaus einen bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger als Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Lyon-Frankfurt am Main. Der 26-Jährige wies sich mit seinem gültigen Reisepass aus. Über einen Aufenthaltstitel verfügte der Reisende nicht. Der Südosteuropäer durfte sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Schengenraum bewegen. Jedoch stellten die Beamten anhand der Stempel im Reisepass fest, dass sich der Mann bereits über ein Jahr unerlaubt in der EU aufhielt.
Weiterhin besteht gegen den 26-Jährigen, der bereits 2017 aus Deutschland abgeschoben worden war, ein bis Januar 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass der junge Mann schon aus Frankreich und der Schweiz ausgewiesen worden war.
Außerdem stellten die Beamten eine erst neun Tage alte Fahndungsnotierung fest. Der Polizeibekannte war wegen Bedrohung vom Amtsgericht Kehl zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Zudem ist der Südosteuropäer den deutschen Behörden unter 18 unterschiedlichen Personalien bekannt und hatte bereits einmal in Haft gesessen.

Der Beschuldigte erhielt eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreisen und wurde noch am Abend über den Flughafen Memmingen in sein Heimatland zurückgewiesen.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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