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HZA-A: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

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AugsburgSchwaben (ots) –

Augsburg/Schwaben

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Auf Grund von Internetbestellungen nimmt der Versand von geschützten Tieren und Pflanzen zu und macht mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Beamte des Hauptzollamts Augsburg haben Anfang Februar am Flughafen Memmingerberg bei einer Kontrolle von Reisenden Korallenbruchstücke mit einem Gesamtgewicht von 264,4 Gramm beschlagnahmt, weil die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden konnten.

Foto: Hauptzollamt Augsburg Korallenbruchstück

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Morgen, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU wird das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und ihre Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Das Hauptzollamt Augsburg wird vom 22. – 29. März 2023 in dem Pop-up-Store in der Augsburger Fußgängerzone unter anderem mit einer kleinen Ausstellung zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen informieren. Der Eröffnungstag am 22.03.2023 hat als Themenschwerpunkt den Schutz der Artenvielfalt.

Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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