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Sonntag, 28. April 2024

HZA-N: Zoll berichtet zum Tag des Artenschutzes

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Nürnberg (ots) –

Hinweis für die Medien: Der PM sind 3 Fotos beigefügt.

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in Postpaketen.
In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll so insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Der Transportweg ist hierbei unerheblich.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
So haben auch die Zöllner in Nürnberg letztes Jahr erneut vor allem Korallen aus dem Gepäck von Reisenden gezogen und beschlagnahmt.

Zusatzinfo:

Morgen, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Arten-schutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Han-del. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neu-aufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU gilt das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten.

Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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