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Samstag, 27. April 2024

HZA-RO: Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft auch in Alm- und Bergregionen / Hauptzollamt Rosenheim veranlasst verdachtsunabhängige Prüfungen

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Traunstein, Bad Reichenhall, Rosenheim, Weilheim, Miesbach, Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein führte vor kurzem Routinekontrollen in der Bergregion durch. Im Kern richtete sich die Prüfung auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten sowie die Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns. Bei den befragten Beschäftigten handelte es sich um Arbeitskräfte oder Gewerbetreibende an Skiliften sowie in Almen, Gaststätten und Hotels. Diese zeigten sich überwiegend überrascht, als sich Zollbeamte in zivil und teils in Skiausrüstung entsprechend auswiesen und Fragen zu Arbeitsverhältnissen, dabei insbesondere Gehalt, Stundenlohn, Krankenversicherung, Urlaubsansprüchen oder Arbeitszeiten stellten. Um zu klären, ob überhaupt in Deutschland gearbeitet werden darf, kontrollierten die Beamten auch entsprechende Aufenthaltstitel. Wurde angegeben, dass kein Arbeitsentgelt bezahlt wird, da es sich um die Mithilfe in einem Familienbetrieb handle, wurden ebenso dafür die Voraussetzungen geprüft. Bei fünf Arbeitgebern forderte der Zoll auch weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Arbeitszeitaufzeichnungen oder Arbeitsverträge an. Die Prüfung verlief in der Summe reibungslos. Nur in einem Fall dauert die Prüfung noch an, da derzeit noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.
„In den Urlaubsregionen unserer Berge sind zahlreiche Arbeitsplätze angesiedelt. Unwegsames Gelände hindert unsere Prüfteams nicht, auch dort immer wieder Prüfungen durchzuführen und uns für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen einzusetzen.“, so der Leiter der FKS des Hauptzollamts Rosenheim, ZOAR Grella. Weitere Prüfungen in Ski- und Almregionen sind bereits geplant.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim verteilt sich auf die drei Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim.
Die FKS Traunstein ist dabei für die Landkreise Traunstein, Bad Reichenhall, Altötting und Mühldorf am Inn zuständig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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