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Montag, 6. Mai 2024

HZA-RO: Hauptzollamt Rosenheim prüft den Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops / 56 Einsatzkräfte des Zolls kontrollierten im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung

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Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech, Starnberg (ots) –

56 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten im Getränkeeinzelhandel, bei Kiosken und Tankstellenshops letzte Woche eine regionale Schwerpunktprüfung im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim durch. Sie befragten insgesamt 138 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Prüfung der Geschäftsunterlagen war in 40 Fällen notwendig.
„Es handelte sich um eine Präventivmaßnahme, die verdeutlichen sollte, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind. Unser Einsatz zielte darauf ab, das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu steigern“, so der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Zolloberamtsrat Markus Grella.
Hinweise auf mögliche Mindestlohnunterschreitungen (seit dem 01.01.2024 12,41 Euro je Stunde) oder Scheinselbständigkeit standen im Fokus. Der Zoll nimmt dabei insbesondere die Rechtmäßigkeit der Arbeitsbedingungen und Auftragsverhältnisse sowie die Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse ausländischer Arbeitnehmer unter die Lupe. Beispielsweise wird hinterfragt, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung gemeldet sind. Werden auch Sozialleistungen zu Unrecht bezogen oder liegen gar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vor, gilt es dies aufzudecken.
Nach Abschluss noch umfangreicher erforderlicher Nachprüfungen im Austausch mit anderen Behörden und insbesondere der Rentenversicherung wird sich herausstellen, ob weitere Schritte einzuleiten sind.

Zusatzinformationen:

Das Hauptzollamt Rosenheim bekämpft Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung an den drei Standorten Rosenheim, Traunstein und Weilheim und ist von dort aus für die Landkreise Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech und Starnberg zuständig.

Sowohl auf bundesweiter als auch auf regionaler Ebene führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen durch. Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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