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Samstag, 4. Mai 2024

Scheidung ohne böses Blut – Martina Ammon über die Vorteile einer außergerichtlichen Einigung

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München (ots) –

RA Martina Ammon ist Fachanwältin für Familienrecht und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte im Falle einer Scheidung zu unterstützen. Dabei hat sie sich auf kooperative und außergerichtliche Lösungen spezialisiert, um für ihre Mandanten eine faire Einigung ohne unnötigen Rosenkrieg zu erreichen und so auch die Belastungen eines langen Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Welche Vorteile eine außergerichtliche Einigung im Trennungsfall hat, erfahren Sie im Folgenden.

Wenn die Ehe eines Tages in einer Trennung endet, kann es schnell unangenehm werden – die Gefühle der ehemaligen Partner schlagen oft genug in gegenseitige Abneigung und verletzten Stolz um und können so eine gütliche Einigung verhindern. Als Fachanwältin für Familienrecht mit über 25 Jahren Berufserfahrung hat RA Martina Ammon schon viele Familien im Trennungsfall begleitet und weiß genau, warum eine streitige Scheidung vor den Gerichten für alle Beteiligten mit vielen Nachteilen verbunden ist. Die Rechtsanwältin hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und erzielt damit optimale Lösungen für ihre Mandanten und deren Familien.

„Außergerichtliche Einigungen sind bei einer Scheidung deutlich kostengünstiger und auch schneller als eine streitige Scheidung“, erklärt RA Martina Ammon. „Vor allem aber ist es möglich, individueller auf die Bedürfnisse der Familie einzugehen, als dies bei einem gerichtlichen Verfahren möglich wäre.“ Wenn der Streit erst so weit geht, dass die Gerichte über die zukünftigen Verhältnisse entscheiden müssen, ist eine für beide Eheleute zufriedenstellende Lösung meist nur noch schwer zu erreichen. Als Expertin für Familienrecht hat sich RA Martina Ammon auf außergerichtliche Einigungen und entsprechende Lösungsansätze spezialisiert, um auf diskretem Wege eine zeit- und nervenaufreibende Scheidung zu vermeiden. Welche Vorteile eine außergerichtliche Einigung für beide Seiten hat, hat die Anwältin im Folgenden zusammengefasst.

1. Einsparen finanzieller Ressourcen

Die durch eine Scheidung hervorgerufenen Kosten können mitunter beträchtliche Ausmaße annehmen. Geht der Streit erst vor Gericht, kommen zu den Kosten der Vermögensaufteilung auch die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu. Bei einer außergerichtlichen Einigung dagegen sparen die Eheleute sich diese Kosten, die bei einem hohen Verfahrenswert durchaus im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen können. Zudem können mit einer gütlichen Einigung weitere Kostenfaktoren, wie gerichtliche Sachverständigengutachten für die Bewertung von Immobilien, Unternehmen und den Einkünften oder auch die Gutachten über die langfristige Betreuungssituation der gemeinsamen Kinder, eingespart werden.

2. Erhebliche Zeitersparnis

Ist es bereits zu einer Trennung gekommen, soll es mit der gerichtlichen Scheidung meist möglichst schnell gehen. Während streitige Scheidungsverfahren in der Regel drei bis fünf Jahre dauern können, sind einvernehmliche Scheidungen meist schnell vollzogen. Entscheiden sich die Noch-Eheleute für eine Kooperation, können sie alle offenen Punkte bereits im Trennungsjahr klären. Nach Ablauf des Trennungsjahres liegt dann eine schriftliche Vereinbarung vor, sodass die Scheidung zügig eingereicht werden kann. Sobald das Gericht dann den offenen Punkt der Rente geklärt hat, ist eine Scheidung meist innerhalb von drei bis sechs Monaten rechtskräftig.

3. Außergerichtliche Einigungen schaffen Diskretion und erlauben individuelle Lösungen

Hinzu kommt, dass bei einem streitigen gerichtlichen Verfahren automatisch Dritte einbezogen werden. Dies mit der Folge, dass durch den Richter lebensverändernde Entscheidungen zum Teil gegen den Willen der Eheleute getroffen werden, vor allem aber erhalten die am Verfahren beteiligten Professionen unwiderruflich Einblick in teils sehr persönliche Passagen des Ehelebens. Neben dem Vermögen und dem Einkommen werden dabei nicht selten auch persönliche Informationen aus der Ehe oder gar dem Intimleben der Eheleute schriftlich in der Gerichtsakte niedergelegt und in Verhandlungen thematisiert. Wer sich stattdessen von Beginn an untereinander verständigt und in Kontakt bleibt, kann derlei Situationen verhindern. Hinzu kommt, dass so auch die Chance auf eine weiterhin freundschaftliche Beziehung besteht, die das Beisammensein auf Familienfeiern, wie der Abiturfeier oder den Hochzeiten der Kinder und den Taufen der Enkelkinder ermöglicht – und so auch die nächste Generation entlastet.

4. Der Gemütszustand wird weniger strapaziert

Eine Scheidung, sei sie einvernehmlich oder nicht, ist für die Eheleute immer mit einer großen emotionalen sowie finanziellen Belastung verbunden. Diese wird durch einen jahrelangen Rosenkrieg oft zu einem existenzvernichtenden Moment im eigenen Leben. Die Alarmglocken sollten spätestens dann läuten, wenn sich Liebe in Hass verwandelt. Wer sich hingegen außergerichtlich einigt und auf Streitigkeiten verzichtet, wird die Scheidung nicht als Einbruch in der eigenen Biografie erleben, sondern als Lebensabschnitt, der zwar schmerzhaft, aber nicht destruktiv, sondern konstruktiv zu Ende geht. Die allermeisten Betroffenen können so viel schneller und reibungsloser in ihr normales Leben zurückkehren.

Befinden auch Sie sich in einer Trennung und wünschen sich eine außergerichtliche Einigung? Melden Sie sich jetzt bei RA Martina Ammon (https://martinaammon.de) und vereinbaren Sie ein Gespräch!

Pressekontakt:
Martina Ammon
E-Mail: kanzlei@ammon-rechtsanwaeltin.de
Webseite: https://martinaammon.de/
Instagram: https://www.instagram.com/scheidungscoaching/?hl=de
YouTube: https://www.youtube.com/@martinaammon7328
Original-Content von: Martina Ammon, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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