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Donnerstag, 10. Oktober 2024

TÜV SÜD stellt Überwachungskameras auf den Prüfstand

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München (ots) –

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit häufen sich auch wieder Fälle von Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Deshalb entscheiden sich viele Hausbesitzer, eine Überwachungskamera auf dem eigenen Grundstück zu installieren. Was dabei erlaubt ist und welche Punkte Verbraucher beim Kauf einer Überwachungskamera beachten müssen, weiß Florian Hockel, Produktexperte bei TÜV SÜD.

„Besonders praktisch sind IP-Kameras. Sie sind über den Netzwerkrouter mit dem Internet verbunden und senden per Internet-Protokoll (IP) Videobilder oder Benachrichtigungen ans Smartphone, sobald sich in ihrem Blickfeld etwas bewegt“, so Florian Hockel. Verbunden werden sie über WLAN, manche Kameras lassen sich aber zusätzlich auch per LAN-Kabel verbinden, damit es bei größeren Entfernungen zum Router nicht zu Unterbrechungen kommt.

Wo soll die Kamera zum Einsatz kommen?

Die erste Frage, die sich beim Kauf einer Überwachungskamera stellt, ist der Einsatzort. Soll die Kamera im Außenbereich angebracht werden, muss sie ausreichend gegen Staub und Wasser geschützt sein. Wie gut der Schutz ist, gibt der IP-Wert an. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Kamera mindestens den Wert IP44, besser IP54 oder IP65 aufweist. Auch gegen Stöße und Schläge sollte das Gerät widerstandsfähig sein, da potentielle Einbrecher versuchen könnten, die Kamera zu beschädigen und so außer Gefecht zu setzen. Bei Indoor-Kameras, die Wind und Wetter nicht trotzen müssen, reicht schon der Schutzgrad IP20.

Für gestochen scharfe Bilder

Außerdem sollten Verbraucher auf eine gute Bildqualität achten. Die Kamera sollte mindestens eine HD-Auflösung besitzen, damit Personen in einer größeren Entfernung noch erkannt werden können. Um auch bei Dunkelheit ein gutes Bild zu liefern, nutzen viele Modelle Infrarot-Technologie. Manche Geräte bieten eine zusätzliche Beleuchtung mit sichtbarem Licht und erzeugen damit auch nachts farbige Bilder. Die Beleuchtung, die durch Bewegung ausgelöst wird, kann Eindringlinge zusätzlich abschrecken.

Eine Frage der Stromversorgung

„Auch über die Stromversorgung sollte man nachdenken“, rät der Experte. „Käufer haben die Wahl zwischen Kameras, die per Leuchtenklemme ans Stromnetz angeschlossen werden, Modellen mit Netzadapter für die Steckdose und akku- oder batteriebetriebenen Geräten. Letztere bieten den Vorteil, dass sie unabhängig von einer Steckdose angebracht werden können, jedoch muss natürlich der Akku regelmäßig aufgeladen oder die Batterien getauscht werden.“

Fest oder beweglich?

Während manche Überwachungskameras einmalig ausgerichtet werden und dann nur diesen Bereich filmen, lassen sich bewegliche Modelle per App steuern oder verfolgen aufgezeichnete Personen sogar automatisch.

Geräuscherkennung und Lautsprecherfunktion

Zudem verfügen die meisten Überwachungskameras über ein Mikrofon und zeichnen neben Bildern auch Geräusche auf. Viele Modelle bieten zusätzlich auch eine Lautsprecherfunktion, um mit der aufgezeichneten Person kommunizieren zu können.

Datenspeicherung und Datenschutz

Auch die Speichermöglichkeiten der IP-Kamera sind ein wichtiges Entscheidungskriterium. Verfügt sie über einen Speicherkarten-Slot, können die Daten lokal gespeichert werden. Wird die Kamera jedoch geklaut oder zerstört, sind auch die Aufzeichnungen weg. Viele Hersteller bieten daher eigene Cloud-Dienste zur Speicherung der Bilder an. „Verbraucher sollten sich die Datenschutzerklärung des Anbieters genau durchlesen, um beispielsweise über die Nutzung der Daten oder die Dauer der Datenspeicherung informiert zu sein“, empfiehlt Florian Hockel.

Cloud-Dienste sind oft mit Abokosten von ein paar Euro im Monat verbunden. Möchte man diese Funktion nicht nutzen, ist der Funktionsumfang des Geräts mehr oder weniger stark eingeschränkt. Daher sollte man sich vorher informieren, ob und inwieweit sich die Kamera auch ohne Abokosten nutzen lässt.

TÜV SÜD bietet Orientierung

Eine weitere Orientierungshilfe bei der Auswahl der richtigen Überwachungskamera bieten das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit und das blaue Oktagon von TÜV SÜD.

Kombination mehrerer Kameras

Werden mehrere Kameras zur Videoüberwachung benötigt, lohnt sich unter Umständen die Anschaffung eines Sets. So ist gewährleistet, dass die Kameras untereinander kompatibel sind. Mehrere verschiedene Geräte, zum Beispiel für den Innen- und Außenbereich, sollten Verbraucher vom gleichen Hersteller beziehen. Sie ähneln sich meist in der Bedienung und bei Problemen gibt es nur einen Ansprechpartner.

Private Videoüberwachung – was ist erlaubt?

Beim Thema Videoüberwachung gibt es strenge Vorschriften. Dabei wird immer zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Kameraaufstellers und dem Persönlichkeitsrecht des Gefilmten abgewogen. Das eigene Haus oder Grundstück zu filmen, ist vom Hausrecht abgedeckt, sofern dabei keine familienfremden Personen gefilmt werden. Die Kamera darf also keine Teile des Nachbargrundstücks oder eines öffentlichen Gehwegs erfassen. Gäste müssen außerdem mit einem Schild auf die Kameraüberwachung hingewiesen werden. Eine Videoüberwachung Dritter ohne deren Einwilligung ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, und zwar wenn eine konkrete, tatsächliche Gefahrenlage dies rechtfertigt. Auch das Aufstellen einer Kameraattrappe muss durch einen berechtigten Zweck begründet sein, denn das Ausrichten einer Attrappe auf öffentliche Bereiche kann einen Überwachungsdruck auslösen.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/konsumgueter-und-handel/elektrik-und-elektronik.

Pressekontakt:
Dirk Moser-Delarami
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel.: +49 (0) 89 / 57 91 – 15 92
Fax: +49 (0) 89 / 57 91 – 22 69
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tuvsud.com/de
Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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