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Freitag, 26. April 2024

HZA-RO: Besonders zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt

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Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Weilheim (ots) –

Auch in diesem Jahr wird mit dem sog. Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und das bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und – diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.
Neben der Erhebung von Abgaben sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Geräten oder Kleidung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung, dafür erheben diese eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben. Diese Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.

Bei welchen Waren, welche Wertgrenzen und Steuersätzen gelten, kann unter www.zoll.de bzw. dem dort zur Verfügung gestellten Chatbot „TinA“ nachgelesen werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
Mobil: 0160/97077096
E-Mail: Presse.hza-rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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